CZV-Weiterbildung
CZV-Weiterbildung
Informationen
Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im Zusammenhang mit dem Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 zusammengefasst:
Zahlreiche Lenker/-innen von Fahrzeugen der Kat. C/C1 und D/D1 bilden sich schon lange regelmässig weiter. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/-innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.
Informationen zum Fähigkeitsausweis für Fahrer/-innen der Kategorien C/C1 und D/D1.
Fünf Tage in fünf Jahren
Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei der Fahrschule Mehmeti Weiterbildungsstätte besucht werden. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden.
Der Fähigkeitsausweis
Wer braucht den Fähigkeitsausweis?
Welches sind die Ausnahmen?
Ab wann braucht es den Fähigkeitsausweis?
Wie erhält man den Fähigkeitsausweis?
Wie erfüllt man die Weiterbildungspflicht?
Was wird an der Prüfung verlangt?
Was ist der Sinn und Zweck dieser Neuerungen?
Wo erhält man weitere Auskünfte?
Umfassende Informationen rund um die Chauffeurzulassungsverordnung findet man im Internet auf cambus.ch
Weitere Auskünfte erteilen Sie bei der FahrschuLen Mehmeti, und in Strassenverkehrsämt in Ihr Kanton.